Das Standard Siegel
Es beinhaltet unsere drei Hauptkriterien und diese müssen, um das Siegel zu erhalten auch erfüllt werden.
Erstes Kriterium ist:
Die Bezahlung über dem Mindestlohn.
- Als Richtlinie nehmen wir 10% über dem Brutto Mindestlohn an, der in der jeweiligen Branche veranschlagt wird.
Dies ist wichtig dafür, dass ein Arbeitnehmer weniger Sorgen mit nach Hause nimmt und einen Anreiz hat seinen Job gerne auszuüben. Für einen Arbeitnehmer gibt es nichts Wichtigeres als am Ende des Monats zu wissen, dass er alle Rechnungen bezahlen kann und eventuell noch etwas übrig hat um sich und/oder seiner Familie mal etwas zu gönnen. Vielleicht auch mal etwas anzusparen falls eine größere Ausgabe ansteht (neue Waschmaschine, eine Reparatur oder Abtragung von Altlasten usw.) oder mal einen Urlaub zu machen, vielleicht muss mal ein neueres Auto angeschafft werden oder Nachwuchs steht vor der Tür.
Es gibt viele Möglichkeiten, die man benennen kann, dass jemand etwas mehr Geld braucht, wir gehen aber nur auf Dinge ein, die für den Alltag sind und keine Luxusgüter. Die Erfahrungen, die wir gemacht haben und Informationen, die wir gesammelt haben, haben gezeigt das der Mindestlohn, der zurzeit in Deutschland gängig ist, nur dann ausreicht, wenn aber auch rein Garnichts dazwischen kommt. Außerdem sind die Zahlen, mit denen der Mindestlohn angegeben wird zu dem Zeitpunkt wo er in Kraft tritt schon veraltet und rechnet nicht mit ein, das der Grunderhalt jedes Jahr immer Kostenintensiver wird.
Das zweite Kriterium ist:
Der Freizeitausgleich
- Als Richtlinie nehmen wir 12 Stunden zwischen der Arbeitszeit und zwei Tage die Woche an.
Dies ist wichtig dafür, dass ein Arbeitnehmer, ausgeruht und entspannter an seine Arbeit heran gehen kann. Ein Arbeitnehmer der in diesem Zustand an die Arbeit geht, macht weniger Fehler, ist konzentrierter, Arbeitsunfälle nehmen ab, ist aufmerksamer was Arbeitsabläufe angeht.
In einem solchen Fall geht es mit der Wahrnehmung des Arbeitnehmers einher das die Zeit an der Arbeit schneller vergeht, die Arbeit Ihm leichter fällt und er sogar die Arbeit gerne macht und nicht dem Gefühl verfällt das er eine Arbeit machen muss und sich erdrückt fühlt mit Gedanken wie: "Och nicht schon wieder..." "Jeden Tag das gleiche..." "Und für sowas verschwende ich mein Leben..." usw.
Ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit gerne macht, spiegelt sich in den Produkten und in seiner Arbeit wieder. Er ist freundlicher, die Qualität der Arbeit nimmt zu, Fehler werden geringer die zu Produktausschuss führen und er kann andere Arbeitnehmer positiv beeinflussen.
Ein Beispiel, stellen Sie sich vor eine Altenpflegerin arbeitet in Sinne unseres Siegels. Die zu Pflegenden Personen werden freundlicher behandelt, fühlen sich nicht wie ein Stück Akkordarbeit und leben Ihr Leben zufriedener und das nur, weil die Altenpflegerin zufriedener mit Ihrem Leben ist und weniger Sorgen hat.
Das dritte Kriterium ist:
Die Gleichbehandlung
- Als Richtlinie einer Gleichbehandlung Im Job nehmen wir Arbeitsplatz, Arbeitsort, Arbeitszeit und Zugehörigkeit zum Unternehmen an. In diesen vier Bereichen wird eine Gleichbehandlung geprüft.
Es ist uns ein Bedürfnis, das jeder gut und gleich behandelt wird.
Es ist uns auch klar das man nicht einen Arbeitnehmer, der dreißig Jahre in derselben Position gearbeitet hat, mit einem Arbeitnehmer der in ähnlicher Position der grade angefangen hat zu arbeiten und eventuell grade aus der Schule kommt vergleichen kann. Bei der Beurteilung dieses Kriteriums ist natürlich Fingerspitzengefühl gefragt und ein Sinn für gutes Einfühlungsvermögen.
Hierzu werden von uns alle Mitarbeiter befragt. Natürlich werden keine Daten weitergegeben, diese bleiben bei der Firma und bei Fair-Job ® zur Auswertung und werden drei Monate nach Ablauf des Siegels vernichtet. Sollte ein Antrag auf Weiterführung für ein Siegel gestellt worden sein dann ziehen wir diese Unterlagen mit hinzu und sie verlieren Ihre Gültigkeit wiederum drei Monaten nach Ablauf des Siegels. Dieses Wiederholt sich natürlich bei jeder neuen Beantragung.